Update: Wiedereinstieg Training – Vereinsinformation – CoronaVO Spitzensport aktualisiert – VereinssportVO folgt
In diesem Zusammenhang erinnern wir an das "Schutzkonzept Leichtathletik", welches in enger Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg und dem Deutschen Leichtathletik-Verband erstellt wurde und bitten alle, beim Wiedereinstieg in das Training die Sicherheit und Gesundheit der Athleten*innen zu gewährleisten.
Ursprüngliche Newsmeldung
Der Wiedereinstieg in den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist nach einem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin ab dem 11. Mai 2020 erlaubt. Grundlage für die anstehenden Gespräche unserer Vereine mit den Trägern der Sportanlagen, die für die örtliche Genehmigung zuständig sind, sollte das "Schutzkonzept Leichtathletik" sein, das der Badische Leichtathletik-Verband, der Württembergische Leichtathletik-Verband und die Leichtathletik Baden-Württemberg gGmbH für die Wiederaufnahme des sportartspezifischen Trainings auf öffentlichen und Vereinssportanlagen erarbeitet haben.
Nachdem Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sportministerin Susanne Eisenmann eine Öffnung des Sportangebots im Vereinssport ab dem 11. Mai erstmals in Aussicht gestellt hatten, wurde seitens des Badischen Leichtathletik-Verbandes, des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes und der Leichtathletik Baden-Württemberg gGmbH ein gemeinsames Schutzkonzept für die Wiederaufnahme des sportartspezifischen Trainings auf öffentlichen und Vereinssportanlagen erarbeitet.
Dieses "Schutzkonzept Leichtathletik“ soll unseren Vereinen und ihren Verantwortlichen als Orientierung dienen und die Gesprächsgrundlage für die anstehenden Gespräche zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs mit den Trägern der Sportanlagen bilden. Die Entscheidung, ob, wann und unter welchen Rahmenbedingungen die Sportstätten wieder genutzt werden können, treffen letztendlich die örtlichen Behörden und der Betreiber der Sportanlage.
Sobald das Schutzkonzept mit den Betreibern der Sportstätten abgestimmt wurde, kann eine Wiederaufnahme des Trainings unter Einhaltung der Maßgaben erfolgen. Das "Schutzkonzept Leichtathletik" orientiert sich dabei an den Empfehlungen des DOSB, des LSV BW sowie des DLV und wurde mit den Verantwortlichen unserer Nachbar-Bundesländer abgesprochen. Die aktuelle Version finden Sie immer auf den Webseiten der baden-württembergischen Leichtathletik (www.bwleichtathletik.de & www.blv-online.de & www.wlv-sport.de).
Die Vereine, die am 11. Mai das Training wieder aufnehmen wollen, müssen/sollten nun folgende Schritte unternehmen:
- Der Verantwortliche des Vereins nimmt Kontakt mit dem Träger der Sportstätte (Gemeinde/Stadt) auf, damit die Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs geklärt werden können. Das "Schutzkonzept Leichtathletik" der Leichtathletik Baden-Württemberg dient Ihnen dabei als Grundlage für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.
- Auf Basis der Absprachen mit den Trägern und diese vereinbarten Regelungen hat jeder Verein das "Schutzkonzept Leichtathletik" auf die regionalen Verhältnisse anzupassen; die Erstellung eines vereinseigenen Schutzkonzepts sollte in der Regel nicht nötig sein. Optimalerweise reicht dazu das, durch trainingsstättenspezifische Punkte, ergänzte Schutzkonzept der Leichtathletik Baden-Württemberg.
- Immer dort, wo eine Anlage von mehreren Vereinen genutzt wird, muss eine koordinierende Person benannt werden. Die entsprechende Koordination liegt in der Verantwortung der Vereine.
- Die von einzelnen Vereinen mit Ihren Trägern vorgenommenen Anpassungen am "Schutzkonzept Leichtathletik“ sind regionale Vereinbarungen, die ausschließlich zwischen Träger und Verein vereinbart werden und muss daher nicht an die Leichtathletik Baden-Württemberg gesendet oder von den Landesfachverbänden genehmigt werden. Der Verein sollte aber das Konzept bei einer Kontrolle von Polizei, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt vorweisen können. Regionale Anpassungen liegen also in der Eigenverantwortung der Vereine.
- Ob und unter welchen Bedingungen die Anlage ab dem 11. Mai geöffnet wird und der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, entscheidet der Anlagenbetreiber.
Sollte sich am Inhalt des "Schutzkonzepts Leichtathletik" in Zukunft etwas ändern, werden die Vereine darüber informiert.
Hilfreiche Dokumente und Unterlagen:
>> Schutzkonzept Leichtathletik
>> Plakat Hygiene der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
>> Vorlage Unterschriftenliste für die Trainingsdokumentation