Waldnutzung bei Lauftreffs und Laufveranstaltungen
Da die Nutzung des Waldes für Freizeitzwecke in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, wurden Regelungen getroffen, welche Aktivitäten unter das „freie Betretungsrecht“ fallen und welche einer Genehmigung, bzw. Gestattung bedürfen.
Während für Angebote zum Laufen, Walking und Nordic Walking mit kleinen Gruppen (20-40 Teilnehmende) das freie Betreten des Waldes erlaubt ist, bedürfen organisierte Veranstaltungen einer „doppelten Zustimmung“; einerseits durch die Forstbehörde und andererseits durch die Waldbesitzerin oder den Waldbesitzer.
Weitere Informationen und Hilfestellungen sind in den Anwendungshinweisen zu finden.