Vereinswechselphase 2022/2023 startet

  30.09.2022    WLV Top-News WLV Wettkampf
Am 1. Oktober 2022 beginnt die zweimonatige Frist für Vereinswechsel mit Ende am 30. November 2022. Analog zur Online-Startpassbeantragung können nun auch Vereinswechsel auf digitalem Wege abgewickelt werden.

Bereits seit Jahresbeginn können neue Startpassanträge über die Verwaltungssoftware Phoenix beantragt werden. Mit Beginn der Wechselphase ist es nun auch möglich alle Vereinswechsel innerhalb Deutschlands auf digitalem Wege abzubilden. Dies betrifft den Prozess der Beantragung ebenso wie die zu erteilende Freigabe des abgebeneden Vereins. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Weiterhin sind auch Beantragungen über das aktuelle Startpass-Formular möglich.

Unabhängig vom Weg der Beantragung gilt es nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2022 23:59 Uhr, der WLV-Geschäftsstelle vorliegen.
  • Es ist eine Vereinsfreigabe beim bisherigen Verein anzufordern. Bei der digitalen Beantragung erfolgt die Freigabeanforderung automatisiert. Bei der analogen Beantragung ist ein Nachweis, dass die Freigabe angefordert wurde, dem Antrag beizufügen. Liegt nach Ablauf einer Frist von drei Wochen keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe nach DLO §4.3.2.4 als erteilt und der Landesverband kann das neue Startrecht erteilen.
  • Liegen Gründe für eine Freigabeverweigerung nach DLO §4.5.2. vor, sind diese  unverzüglich schriftlich dem neuen Verein/LG und ggf. dem neuen LV mitzuteilen. Über die Berechtigung einer Freigabeverweigerung entscheidet auf Antrag der LV, wenn die Vereine/LG demselben LV angehören. Gehören die Vereine/LG verschiedenen LV an, entscheidet auf Antrag der Vorsitzende des Bundesausschuss Wettkampforganisation.

 

Hier finden Sie den aktuellen Zwischenstand der Vereinswechselphase 2022/2023.

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