Vereinswechselphase 2021/2022 startet
1. Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen.
2. Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein / LG auf dem entsprechenden Formular beim Landesverband beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2020 23:59 Uhr, der WLV-Geschäftsstelle vorliegen.
3. Dem Antrag sind beizufügen:
- Verzichtserklärung des Aktiven auf das Startrecht für den bisherigen Verein.
- die Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2022.
- eine Vereinsfreigabe des bisherigen Vereines
- Der Nachweis, dass die Freigabe angefordert wurde, ist dem Antrag beizufügen. Ist die Freigabe noch nicht erteilt, fordert der Landesverband den bisherigen Verein/LG auf, die Freigabe innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe als erteilt und der Landesverband kann das neue Startrecht erteilen.
4. Auch die Jugendklassen unterliegen den Wechselbestimmungen beim Startrecht.
5. Liegen Gründe für eine Freigabeverweigerung nach DLO §4, 5.2. vor, sind diese unverzüglich schriftlich dem neuen Verein/LG und ggf. dem neuen LV mitzuteilen. Über die Berechtigung einer Freigabeverweigerung entscheidet auf Antrag der LV, wenn die Vereine/LG demselben LV angehören. Gehören die Vereine/LG verschiedenen LV an, entscheidet auf Antrag der Vorsitzende des Bundesausschuss Wettkampforganisation.
Hier finden Sie den aktuellen Zwischenstand der Vereinswechselphase 2021/2022.