ReStart-Programm mit Sportvereinsschecks für Vereine bis 31. Oktober verlängert
Bis 31. Oktober 2023 stehen Sportvereinsschecks im Wert von 40 € zur Verfügung, die bis zum 15. November 2023 über das Förderportal eingelöst werden können. Gleichzeitig können Sportvereine Anträge für das Förderprogramm "Sporttage sind Feiertage" einreichen. Frist ist der 18. Dezember 2023. Die Verwendungsnachweise müssen bis 15. Januar 2024 über das Förderportal eingereicht werden.
Nutzen Sie außerdem die Chance, Ihr Sportangebot in der Bewegungslandkarte (BeLa) unter www.bewegungslandkarte.de zu präsentieren.
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger:innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer:innen und Schiedsrichter:innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.
- Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können weiterhin gestellt werden. Die Maßnahmen können bis zu dem 18. Dezember 2023 durchgeführt werden! Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde sind antragsberechtigt. Hier finden Sie weitere Details. Das Ende der Bewerbungsfrist (31. Juli 2023) ist aufgehoben.
- Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden. Hier finden Sie weitere Details.
Die Sportvereinsschecks können ausschließlich hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen auf www.sportnurbesser.de
- Auf der BewegungsLandkarte aus Säule 2 können Vereine ihre Bewegungsangebote selbst hinzufügen. Hier kommen Sie zur Registrierung für Vereine. Die BewegungsLandkarte finden Sie unter
- www.bewegungslandkarte.de
>> Hier sind alle weiteren Informationen zum Programm auf der Webseite des DOSB abrufbar