Regelungen an den BSPs Mannheim und Stuttgart im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie -Update
03.08.2020
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BW-Leichtathletik
Top-News BW-Leichtathletik
Leistungssport
- Grundsätzlich sind die in den Schutzkonzepten der Leichtathletik Baden-Württemberg getroffenen Regelungen für den Trainingsbetrieb an den Bundesstützpunkten für alle Trainer*innen bindend!
- Jeder trägt eine hohe Verantwortung für den Infektionsschutz aller an den BSPs trainierenden und arbeitenden Personen!
- Die lückenlose Erfassung aller Athleten*innen und Trainer*innen an den BSPs durch die ausliegenden Unterschriftenlisten ist Voraussetzung gegenüber den Trägern für das Training an den Standorten!
- Alle Trainer*innen sind vollumfänglich verantwortlich für die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen und die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen. Die Einhaltung der geforderten Abgabetermine für die angeforderten Unterlagen ist Voraussetzung für den Verbleib der Trainingsgruppe am Standort!
- Am ersten Trainingstag einer jeden Trainingswoche (bis auf Widerruf) füllen die Athleten*innen und Trainer*innen, die an einem BSP trainieren oder arbeiten diesen Fragebogen aus und senden diese an die entsprechenden Adressen!
- Insbesondere die Einhaltung des vereinbarten Rückkehrszenarios nach Aufenthalten außerhalb der Bundeslandes sind weiterhin verpflichtend einzuhalten! Die Landesverordnung Baden-Württemberg vom 14. Juli .2020 zu den geltenden Einreisebestimmungen nach Auslandsaufenthalt in einem vom RKI oder über das Auswärtige Amt ausgewiesenen Corona-Risikogebiet, gilt zunächst bis zum 31. August 2020. Die entsprechende Liste der Risikogebiete können unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html abrufen werden.
>> Schutzkonzept Baden-Württemberg Training
>> Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko