Positive Neuigkeiten: Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni
Demnach ist der organisierte Vereinssport nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Breitensports gestattet.
Darüber hinaus entfällt bei einer Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 35 für Veranstaltungen und Angebote im Freien die Nachweispflicht (§ 21 Abs. 5 a Nr. 1 und 4).
Auch die Leichtathletik-Fans können sich auf eine positive Lockerung hinsichtlich der Wettkämpfe freuen. Wettkampfveranstaltungen des Breiten-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmer mit bis zu 500 Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauern innerhalb geschlossener Räume gestattet.
Zum vollständigen Artikel des Landes Baden-Württemberg und weiteren Lockerungen gelangen Sie hier.
>> Schreiben des BSBNord zur neuen Corona-Vo
>> Die ab 7. Juni 2021 gültige Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg