Neue Corona-Regeln seit 28. Oktober 2021
03.11.2021
WLV
BLV
BW-Leichtathletik
Die Corona-Verordnung (CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg in der ab 28. Oktober 2021 gültigen Fassung beinhaltet zur Sportausübung folgende Regelungen:
„Der Betrieb von (…) Sportstätten (...) ist (...)
- in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
- in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet,
- in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist.“
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung (siehe Bild Nr. 2):
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt zu (u.a. Sport-) Einrichtungen oder Angeboten im Rahmen der verfügbaren und zulässigen Kapazitäten stets gestattet, sofern sie asymptomatisch sind.
- weitere Personengruppen (siehe folgende Links)
>> Corona-Regeln ab 28. Oktober „Auf einen Blick“
>> Zur aktuellen ausführlichen Landesverordnung für alle Details