Lauf-/Walking-/Nordic WalkingTREFFs in Gruppen von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum wieder möglich!

  14.06.2020    WLV Top-News WLV Breitensport BLV Top-News BLV
Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg in der ab 10. Juni 2020 gültigen Fassung bringt die langersehnte Lockerung für Lauf-/Walking-/Nordic Walkinggruppen:

„Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“

Somit können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln Lauf-/Walking/Nordic WalkingTREFFs in Baden-Württemberg ab 10. Juni 2020 auch wieder in 10er-Gruppen stattfinden.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Von der Teilnahme am Lauf-/Walking-/Nordic WalkingTREFF ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. 
  • Bedingt durch die bei Ausdauerbelastungen auftretenden Aerosole gelten folgende Empfehlungen zur Abstandsregelung: Als Ergebnis einer Studie, die Wissenschaftler der Universitäten Eindhoven (Niederlande) und Leuven (Belgien) im April durchgeführt haben, wird empfohlen einen Mindestabstand von fünf Metern bei Spaziergängern, zehn Metern bei Joggern und 20 Metern bei Radfahrern einzuhalten - vorausgesetzt, man läuft oder fährt direkt hinter ihnen (sog. Windschatten). Bei Überholvorgängen sollte ein seitlicher Abstand von mind. 1,5m eingehalten werden. (Details zur Studie finden Sie unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/coronavirus-abstand-sport-100.html)
  • Für jede Lauf-/Walking-/Nordic Walking-Gruppe ist ein "Corona-Verantwortlicher" zu benennen, der auf die Einhaltung der Regeln achtet.
  • Außerdem ist für jede Übungs-/Trainingsstunde eine Teilnehmerliste anzufertigen, die vier Wochen aufbewahrt werden muss (Name und Vorname der Person, Datum sowie Beginn und Ende der Anwesenheit, und Telefonnummer oder Adresse der Person).
  • Grundsätzlich ist vor Beginn der TREFF-Angebote eine Kontaktaufnahme mit den Vereinsverantwortlichen und mit den örtlichen Behörden erforderlich, um abzuklären, welche lokalen Vorgaben eventuell zusätzlich zu beachten sind!

Detailinformationen zur überarbeiteten Corona-Verordnung unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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