Gesundheits-Check Voraussetzung für DM-Teilnahme
Der Deutsche Leichtathletik-Verband nimmt die Gesundheit jedes einzelnen wettkampftreibenden Athleten ernst. Ein entsprechender Passus zur Sportärztlichen Untersuchung ist seit vielen Jahren in den A<link https: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload ueberblick_deutsche-meisterschaften allg_asb_2020_v1_20191216_final.pdf _blank external-link-new-window internen link im aktuellen>llgemeinen Meisterschafts-Ausschreibungen [Stand: 16.12.2019, Seite 8, Punkt 22] wie auch in der <link https: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload wettkampforganisation dlv-satzungen_ordn dlo_2020_191123_final.pdf _blank external-link-new-window internen link im aktuellen>Deutschen Leichtathletik-Ordnung [DLO § 5.1.1.6] zu finden. Neu ist die große Resonanz, die das Thema nach Stichproben und im Zuge von Verbandsveröffentlichungen (z.B. auf den Internetseiten in Hessen und Bayern) gewonnen hat.
Wie schon Mitte vergangenen Jahres anlässlich der Deutschen Jugendmeisterschaften in Ulm, sind auch bei den kommenden Meisterschaften am TIC bzw. Stellplatz stichprobenartige Überprüfungen vorgesehen. Jede Athletin und jeder Athlet ist von daher gehalten, auf Nachfrage ein sportmedizinisches Attest vorzulegen.
Untersuchung auch aus Eigeninteresse angebracht
Athletinnen und Athleten, die aktuell oder perspektivisch einem der DLV-Kader (Jugend und Aktive) angehören, müssen sich schon aufgrund der unterschriebenen Athletenvereinbarung einer sogenannten Jahres-Haupt-Untersuchung unterziehen. Ein entsprechendes Attest, das nicht älter als 12 Monate sein darf, hat der Teilnehmer oder die Teilnehmerin auf Anforderung am Wettkampfort vorzuzeigen.
Auch alle anderen WettkampfteilnehmerInnen müssen sich schon aus Eigeninteresse einer Untersuchung unterziehen, hier in Punkto eines einmal jährlich durchzuführenden Gesundheits-Checks. Unabhängig vom sportlichen Leistungsniveau ist Jede und Jeder somit in der Lage, persönlich Gesundheitsvorsorge zu leisten. Gefragt ist die ärztlich bestätigte Sportfähigkeit („Allgemeine Sporttauglichkeit“), die schließlich der eigene Haus- oder ein Facharzt ausstellt.
Was passiert, wenn das Attest nicht auf Anhieb vorgelegt werden kann?
Ob bei den Deutschen Meisterschaften in den Jugendklassen, bei den Aktiven oder den Masters-Athleten – unabhängig davon, ob jemand einem DLV-Kader angehört oder nicht: Wer am Wettkampf-Ort nicht im Besitz eines passenden Attestes ist oder dieses auf Verlangen nicht rechtzeitig nachreicht, demjenigen droht im Wiederholungsfall gar der Ausschluss von einer Deutschen Meisterschaft.
Warum sich der DLV grundsätzlich für die sportärztliche Untersuchung ausspricht und damit fachlich der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin folgt? „Wir sind immer wieder über plötzliche, vermeintlich nicht bekannte und gesundheitliche Probleme überrascht“, so Andrew Lichtenthal, Leitender Arzt des DLV. „Als DLV-Medizin-Team wollen wir mit dem verpflichtenden Gesundheitscheck Risiken minimieren helfen – für die Sportlerinnen und Sportler, die Betreuerinnen und Betreuer und für uns als DLV.“