Empfehlungen zur Durchführung von Laufveranstaltungen ab Juli 2020
  08.07.2020 •     WLV , Top-News WLV , Breitensport , BLV , Top-News BLV , BLV-Läufe


Nach einem erfolgreichen Wiedereinstieg in den leichtathletischen Trainings- und Wettkampfbetrieb in Baden-Württemberg, sehen die Leichtathletikverbände BLV und WLV nach den weiteren Lockerungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2020 die Notwendigkeit, einen behutsamen, verantwortungsvollen Wiedereinstieg in die Durchführung von Laufveranstaltungen zu ermöglichen.

Auf der Grundlage der Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg vom 25. Juni 2020, die in §4, Abschnitt 4 auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ermöglicht, „die ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen und Wegen, ... oder im öffentlichen Gelände durchgeführt werden“, wurden von den Leichtathletikverbänden Empfehlungen erarbeitet, die einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den wettkampforientierten Laufsport in Baden-Württemberg ermöglichen und die ausrichtenden Vereine und Kreise bei ihrer Arbeit unterstützen sollen.

>> Zu den "Empfehlungen zur Durchführung von Laufveranstaltungen in Baden-Württemberg" 


Empfehlungen zur Durchführung von Laufveranstaltungen ab Juli 2020