Empfehlungen zur Durchführung von Laufveranstaltungen ab Juli 2020
Auf der Grundlage der Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg vom 25. Juni 2020, die in §4, Abschnitt 4 auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ermöglicht, „die ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen und Wegen, ... oder im öffentlichen Gelände durchgeführt werden“, wurden von den Leichtathletikverbänden Empfehlungen erarbeitet, die einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den wettkampforientierten Laufsport in Baden-Württemberg ermöglichen und die ausrichtenden Vereine und Kreise bei ihrer Arbeit unterstützen sollen.
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