Corona-Verordnung Sportstätten tritt am 11. Mai in Kraft
Die Corona-Verordnung Sportstätten gibt den Rahmen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Baden-Württemberg vor. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt vor Ort in Abstimmung zwischen den jeweiligen Vereinen und den Betreibern der Sportanlagen.
Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Corona-Verordnung Sportstätten durch die Vereine bietet das Schutzkonzept Leichtathletik der Leichtathletik Baden-Württemberg.
>> Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg
>> Ergänzende Hinweis bzw. häufige Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung