Corona-Strategie: Keine Einschränkungen mehr im Sport
In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Beide Seiten bekräftigten ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht. Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.
Keine Maskenpflicht
Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen. Die Maskenpflicht soll demnach u.a. noch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bestehen. Die Testpflicht gilt u.a. weiterhin in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, im Pflegedienst sowie in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
Eigenverantwortung gefragt
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagt: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Umso wichtiger wird es in den kommenden Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“
Die aktuellen Corona-Regelungen im Detail sind hier zu finden: Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt