BW Leichtathletik Hallen-Finals: Neue Corona-VO ermöglicht mehr Teilnehmende
Die neue Corona-VO sowie die damit einhergehende Rückkehr zur Alarmstufe I erlaubt ab Freitag, 28. Januar 2022 wieder eine größere Auslastung der Kapazitäten bei Sportveranstaltungen. Diese Regelung ermöglicht größere Teilnehmerfelder bei den noch anstehenden BW Leichtathletik Hallen-Finals und damit die Umsetzung des ursprünglich ausgeschriebenen neuen Qualifikationsmodus.
Während in der Vergangenheit die erfüllte Mindestleistung den einzigen Zugang zur Teilnahme an den Landesmeisterschaften bot, wird künftig neben der Mindestleistung eine Teilnehmerquote pro Disziplin ausgewiesen. Im Rahmen dieser Teilnehmerquote kann die Zulassung zur Meisterschaft auch ohne Mindestleistung erfolgen. Dazu wird nach Meldeschluss ein Ranking-Verfahren der Meldeleistungen vorgenommen und es werden alle Meldungen bis hin zur Teilnehmerquote berücksichtigt. Personen mit erfüllter Mindestleistung werden grundsätzlich für die Veranstaltung berücksichtigt, auch wenn die Zahl der Normerfüllungen die Teilnehmerquote übersteigt.
Dem zur Folge sind in der aktualisierten Veranstaltungsausschreibung für die BW Leichtathletik Hallen-Finals am 12. Februar 2022 die Teilnehmerquoten nach oben hin angepasst worden und ein entsprechender Hinweis zur Qualifikationsmöglichkeit ohne Norm aufgenommen.
>> Hier gelangen Sie zur Veranstaltungsausschreibung für die BW Leichtathletik Hallen-Finals