Brutto-/Nettozeiten bei Lauf-Veranstaltungen in der Corona-Pandemie
  24.09.2020 •     WLV , BLV , BW-Leichtathletik


Auf Grund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie ist der gleichzeitige Start von größeren Gruppen nicht wie bisher bekannt möglich. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der Wellenstarts für den Zeitraum der aktuellen Situation freigegeben.

Grundsätzlich werden bei allen Läufen die offiziellen Zeiten gemäß internationaler Wettkampfregel (IWR) 165 vom Startschuss bis zum Überschreiten der Ziellinie ermittelt.

Laut Regel 165,24 (IWR) in Verbindung mit den nationalen Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes Nr. 5 und 6 werden bei allen Laufveranstaltungen, bei denen die Laufleistungen mit einem Transponder-Zeitmesssystem erfasst werden, Brutto- und Netto-Zeiten erfasst. Die Platzierung richtet sich nach der Bruttozeit, die Nettozeit wird lediglich informativ und für Mannschaftswertungen genutzt.

Auf Grund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie ist der gleichzeitige Start von größeren Gruppen nicht wie bisher bekannt möglich. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der Wellenstarts für den Zeitraum der aktuellen Situation freigegeben. Dieses bedarf allerdings weiterhin der Beachtung der oben erwähnten Regeln. Als Umsetzungsidee hierzu wird empfohlen, jede Welle durch ein neues Startsignal zu starten und somit für jeden Start eine neue Brutto- sowie Nettozeit zu generieren.

Die Platzierungen und die Siegerehrung richten sich weiterhin ausschließlich nach den jeweiligen Bruttozeiten, die Mannschaftswertung nach den Nettozeiten. Hierbei können aber natürlich die Zeiten der verschiedenen Wellen in eine gemeinsame Wertung – ähnlich zu Zeitendläufen – zusammengefasst werden.

Zur Mannschaftswertung im Crosslauf bei Wellenstarts ist eine Rangfolge der kombinierten Bruttozeiten zur Ermittlung der Platzziffern zu erstellen.


Brutto-/Nettozeiten bei Lauf-Veranstaltungen in der Corona-Pandemie