Aufstockung der Fördermittel für Geflüchtete aus der Ukraine im Bundesprogramm „Integration durch Sport"
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat als Förderer von IdS eine Aufstockung des Budgets bewilligt, um explizit auch geflüchtete Menschen aus der Ukraine in die IdS-Maßnahmen und Strukturen einbeziehen zu können. Die Fördermittel können für Maßnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 eingesetzt werden.
Vereine und Verbände können sich ab sofort bzgl. der entsprechenden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen an den Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) sowie den Badischen Sportbund Freiburg, Badischen Sportbund Nord und Württembergischen Landessportbund wenden, die IdS gemeinsam umsetzen. Dort erhalten sie alle notwendigen Informationen.
Von der Förderung können auch Sportvereine und -verbände profitieren, die bisher noch nicht über IdS gefördert werden.