Erneuter Aufruf zu Wahlvorschlägen: Wahl des Athletenvertreters (m/w/d) im WLV Aufsichtsrat

  24.06.2022    WLV Jugend
Gemäß § 8 der Satzung des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes ist auch ein Athletenvertreter Mitglied des WLV Aufsichtsrats. Eine Neuwahl des Athletenvertreters und dessen Stellvertreters im Aufsichtsrat ist im Hinblick auf den WLV Verbandstag am 18. September 2022 in Bad Liebenzell notwendig.

Der Athletenvertreter soll die Interessen der Athletinnen und Athleten im WLV-Gebiet im Aufsichtsrat vertreten und sich für deren Belange einsetzen.

Der Athletenvertreter und sein Stellvertreter werden gemäß der vom WLV Verbandstag am 14.04.2018 verabschiedeten Richtlinie zur Wahl des Athletenvertreters und dessen Stellvertreters von den Kaderathleten des WLV (Landes- und Bundeskaderathleten), die zum Zeitpunkt der Wahl (31.07.2022) das 14. Lebensjahr überschritten haben, gewählt. Wählbar ist jedes zum Zeitpunkt der Wahl (31.07.2022) volljährige Mitglied eines dem WLV angehörenden Vereins, sofern dieses keine hauptamtliche Stellung im WLV inne hat. Das zur Wahl stehende Mitglied soll ferner zum Zeitpunkt der Wahl das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben und aktuelles oder ehemaliges Mitglied in einem WLV-Landeskader oder einem DLV-Bundeskader sein oder einen Start in einer WLV-Auswahlmannschaft nachweisen können.  

Wahlvorschläge können von jedem Mitglied eines dem WLV angehörenden Vereins eingebracht werden, sofern dieses zum Zeitpunkt der Wahl (31.07.2022) das 14. Lebensjahr überschritten hat. Die Wahlvorschläge sind schriftlich (per Post oder per Mail) bis Donnerstag, 30. Juni 2022 an den Vorsitzenden des WLV-Rechtsausschusses zu richten:

Dr. Wolfgang Kreißig, E-Mail: wkreissig(@)gmx.de

Die Richtlinie zur Wahl des Athletenvertreters und dessen Stellvertreters finden Sie hier.

Der WLV freut sich über zahlreiche Wahlvorschläge für den Athletenvertreter und dessen Stellvertreter – Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht spielen für uns keine Rolle!

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