Anträge auf “Soforthilfe Sport“ für WLSB-Mitgliedsvereine ab sofort möglich
18.06.2020
WLV
Top-News WLV
Die wichtigsten Punkte für WLSB-Mitgliedsvereine im Überblick:
- Anträge können ab sofort und bis 30. November 2020 gestellt werden.
- Soforthilfe Sport wird gewährt, um durch die Corona-Pandemie entstandene existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Ein solcher Engpass wird angenommen, wenn die Einnahmen des Antragsstellers aus Ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken.
- Die Höhe der Soforthilfe für Sportvereine beträgt 15 Euro je Mitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.
Die WLSB-Geschäftsstelle nimmt Anträge entgegen unter soforthilfe-sport(@)wlsb.de oder per Post: Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.
Das Antragsformular, alle relevanten Informationen und Hinweise sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf der WebInternetseite des WLSB unter www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport