Anträge auf “Soforthilfe Sport“ für WLSB-Mitgliedsvereine ab sofort möglich
  18.06.2020 •     WLV , Top-News WLV


Die Landesregierung hat am am 16. Juni die „Soforthilfe Sport“ über 11,635 Millionen Euro beschlossen. Damit ist nun der Weg frei für die vom WLSB geforderten unbürokratischen Notfall- und Liquiditätshilfen für den gemeinnützigen Sport im Land und

damit auch die rund 5.700 WLSB-Mitgliedsvereine.

Die wichtigsten Punkte für WLSB-Mitgliedsvereine im Überblick:

  • Anträge können ab sofort und bis 30. November 2020 gestellt werden.
  • Soforthilfe Sport wird gewährt, um durch die Corona-Pandemie entstandene existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Ein solcher Engpass wird angenommen, wenn die Einnahmen des Antragsstellers aus Ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken.
  • Die Höhe der Soforthilfe für Sportvereine beträgt 15 Euro je Mitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.

Die WLSB-Geschäftsstelle nimmt Anträge entgegen unter soforthilfe-sport(@)wlsb.de oder per Post: Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.

Das Antragsformular, alle relevanten Informationen und Hinweise sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf der WebInternetseite des WLSB unter www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport


Anträge auf “Soforthilfe Sport“ für WLSB-Mitgliedsvereine ab sofort möglich