Aktuelle Anpassung und Ausweitung der Corona-VO
Nichtgeimpfte Jugendliche haben im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für zwölf- bis 18-jährige Schüler:innen aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.
Weitere Anpassungen
Die Landesregierung informierte zudem darüber, dass die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 eingefroren wurden. Unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bleiben diese zunächst bestehen. Angepasst wurde in der neuen Corona-Verordnung, die zum 12. Januar 2022 in Kraft getreten ist, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Eine Übersicht des Landes fasst die aktuellen Regelungen zusammen.