Änderung der WLV-Gebührenübersicht wird zum 01. April 2024 wirksam
Wie im Schreiben vom 10. Januar 2024 an die Kreise und Vereine mitgeteilt, werden zum 01. April 2024 die Regelungen des Bildungsbereich hinsichtlich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das SEPA-Lastschriftverfahren auf den Wettkampfbereich ausgeweitet.
In der Folge wird eine zzgl. Bearbeitungsgebühr von 10,00€ fällig, wenn
- Organisationsgebühren bei Landesmeisterschaften,
- Genehmigungsgebühren von Veranstaltungen und
- Genehmigungs-/Lizenzgebühren bei Startpassanträgen
nicht via SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden können.
Weiter wird eine zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5,00€ fällig, wenn ein Startpassantrag nicht über die Online-Beantragung über Phoenix, sondern manuell über das DLV-Startpassformular eingereicht wird.
Wir bitten um Berücksichtigung der Wirksamkeit am 01. April 2024 und empfehlen dringend die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.